Rechtliches
Allgemeine Geschaeftsbedingungen
GenAI Hub – Zentrum fuer KI | Sitz Bielefeld | USt.-IdNr. DE457109916
Stand: Februar 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten fuer Geschaeftsbeziehungen fuer das GenAI Hub - Zentrum fuer KI mit seinen Kunden. GenAI Hub - Zentrum fuer KI ist ein KI-Beratungsunternehmen, spezialisiert auf individuelle KI-Loesungsentwicklung und Technologieberatung.
1.2 Der Vertragsinhalt richtet sich immer nach den von GenAI Hub - Zentrum fuer KI erstellten und vom Kunden angenommenen Angebotsunterlagen. Im Falle von Widerspruechen zwischen den Angebotsunterlagen und den AGB geht das Angebot vor.
1.3 Unsere Geschaeftsbedingungen gelten auch dann, wenn Gegenbestaetigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschaeftsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestaetigungen wird hiermit ausdruecklich widersprochen. Geschaeftsbedingungen des Kunden werden anstelle dieser oder ergaenzend zu diesen AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Parteien dies im Rahmen des Vertragsschlusses ausdruecklich schriftlich vereinbaren.
1.4 Abweichungen von diesen AGB, ergaenzende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich durch uns bestaetigt werden. Die Textform ist in diesen Faellen ausgeschlossen.
1.5 Angebote des GenAI Hub - Zentrum fuer KI sind grundsaetzlich unverbindlich. GenAI Hub - Zentrum fuer KI ist in diesen Faellen zur Ablehnung von Auftraegen berechtigt. GenAI Hub - Zentrum fuer KI haelt sich an ein verbindliches Angebot fuer vier (4) Wochen ab dem Datum der Abgabe des Angebotes gebunden, soweit kein anderer Zeitraum in den Angebotsunterlagen genannt wird.
1.6 Aenderungen der AGB werden dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten per Email oder postalisch mitgeteilt. Sollte solchen Aenderungen nicht innerhalb von einem (1) Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Widerspricht ein Kunde fristgemaess, hat GenAI Hub - Zentrum fuer KI das Recht, den mit diesem Kunden bestehenden Vertrag mit einer Frist von zwei (2) Wochen zu kuendigen.
1.7 Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen koennen im Internet unter https://www.ki-zentrum.io/agb abgerufen werden.
2. Leistungsqualitaet und -umfang
2.1 GenAI Hub - Zentrum fuer KI erbringt ihre Leistungen gemaess der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung und nach dem anerkannten Stand der Technik. Die Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollstaendigkeit zu ueberpruefen und zu bestaetigen. GenAI Hub - Zentrum fuer KI hat nur dann die Pflicht, technische oder sonstige Normen einzuhalten, soweit diese in den Angebotsunterlagen ausdruecklich aufgefuehrt sind. Dann finden diese Normen in der bei Angebotsabgabe geltenden Fassung Anwendung. Leistungstermine oder -fristen sind fuer GenAI Hub - Zentrum fuer KI nur dann bindend und loesen Verzug aus, soweit sie von GenAI Hub - Zentrum fuer KI ausdruecklich schriftlich als bindend bezeichnet worden sind.
2.2 Erbringt GenAI Hub - Zentrum fuer KI kostenlose Dienstleistungen, koennen diese jederzeit nach Vorankuendigung eingestellt oder kostenpflichtig gemacht werden.
2.3 Die Ueberlassung von Quellcode schuldet GenAI Hub - Zentrum fuer KI nur, soweit dies in den Vertragsunterlagen ausdruecklich vereinbart ist.
2.4 GenAI Hub - Zentrum fuer KI setzt zur Leistungserbringung sorgfaeltig ausgewaehlte eigene Mitarbeiter oder Dritte als Subunternehmer mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen ein.
2.5 GenAI Hub - Zentrum fuer KI organisiert die vereinbarten Leistungen selbst und eigenverantwortlich. GenAI Hub - Zentrum fuer KI bestimmt Art, Ort der Durchfuehrung, Ablauf und zeitliche Einteilung der Arbeiten, insbesondere auch die Zahl der einzusetzenden Mitarbeiter, selbststaendig. Der Kunde ist den Mitarbeitern und Erfuellungsgehilfen des GenAI Hub - Zentrum fuer KI gegenueber nicht weisungsberechtigt, ausser es handelt sich um Sicherheitsanweisungen zur Abwendung konkreter Gefahren und Risiken.
2.6 Die vereinbarte Verguetung deckt nur den in den Angebotsunterlagen dokumentierten Leistungsumfang ab. Zusatzleistungen werden gesondert auf Basis der vereinbarten Saetze berechnet, es sei denn, es handelt sich um unablaessige und kommerziell nicht ins Gewicht fallende Hilfsleistungen. Soweit die Leistungsbeschreibung in den Angebotsunterlagen unbeabsichtigte Luecken oder Unklarheiten enthaelt, ist GenAI Hub - Zentrum fuer KI berechtigt, die Leistungsbeschreibung entsprechend nach billigem Ermessen anzupassen.
2.7 GenAI Hub - Zentrum fuer KI darf keine Rechtsberatung leisten und traegt daher keine Verantwortung fuer die Einhaltung von Gesetzen durch die vereinbarten Arbeitsergebnisse.
3. Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde erkennt seine Mitwirkungspflichten als Voraussetzung fuer die Leistungserbringung durch GenAI Hub - Zentrum fuer KI und damit als seine vertragliche Pflicht an. Der Kunde hat insbesondere ihm obliegende Entscheidungen ueber Projektdurchfuehrung und Projektinhalt unverzueglich zu treffen und GenAI Hub - Zentrum fuer KI mitzuteilen sowie Aenderungsvorschlaege von GenAI Hub - Zentrum fuer KI unverzueglich zu pruefen.
3.2 Der Kunde wird GenAI Hub - Zentrum fuer KI unaufgefordert auf fuer die jeweilige Branche und das Unternehmen typische und/oder spezifische Erfordernisse und Verfahren hinweisen, es sei denn, diese sind fuer die Leistungserbringung nicht relevant. Der Kunde wird GenAI Hub - Zentrum fuer KI alle technischen und sonstigen Unterlagen und Informationen, die zur erfolgreichen Durchfuehrung des Projekts notwendig sind, rechtzeitig unaufgefordert zur Verfuegung stellen. Der Kunde wird weiterhin die fuer die Durchfuehrung eines Projektes erforderlichen behoerdlichen Genehmigungen rechtzeitig einholen.
3.3 Der Kunde wird fuer die fachliche Kommunikation mit GenAI Hub - Zentrum fuer KI wenigstens einen ausreichend qualifizierten fachlichen Ansprechpartner als Single-Point-of-Contact (SPOC) benennen. Im Rahmen von Projekten wird der Kunde zu diesem Zweck einen Projektleiter benennen. Dieser Projektleiter wird fuer regelmaessige Abstimmungstermine und Projektplanungen telefonisch, via E-Mail oder vor Ort erreichbar sein bzw. bereitstehen. Bei Abwesenheit wird der Kunde GenAI Hub - Zentrum fuer KI einen Vertreter benennen. Der Projektleiter bzw. sein Vertreter muss in der Lage sein, fachlich fundierte Rueckmeldungen zu den von GenAI Hub - Zentrum fuer KI gestellten Anforderungen zu liefern und Fragen von GenAI Hub - Zentrum fuer KI kurzfristig (spaetestens innerhalb von fuenf Werktagen) zu beantworten.
3.4 Der Kunde wird alle erforderlichen Massnahmen treffen, um im Rahmen der Leistungserbringung durch GenAI Hub - Zentrum fuer KI Schaeden zu verhindern und zu minimieren. Vor der Erbringung von Leistungen wird der Kunde alle von ihm genutzten Daten in eigener Verantwortung in Form von Sicherungskopien vor Verlust schuetzen. GenAI Hub - Zentrum fuer KI uebernimmt keine Gewaehr dafuer, dass bestehende Rechnerkonfigurationen in der vorher vom Kunden eingerichteten Form bestehen bleiben.
3.5 Der Kunde wird die fuer das Projekt erforderliche Infrastruktur der Zielloesung (Hard- und Software einschliesslich erforderlicher Lizenzen, Berechtigungen, User- und Systemzugaenge) rechtzeitig zur Leistungserbringung durch GenAI Hub - Zentrum fuer KI bereitstellen.
3.6 Im Falle von Wartungsarbeiten wird der Kunde Ausfallzeiten fuer geplante Wartungen und Patches der Systeme, die zur Leistungserbringung benoetigt werden, GenAI Hub - Zentrum fuer KI mit einer Vorlaufzeit von mindestens zehn Werktagen mitteilen. Im Falle ungeplanter kurzfristiger Ausfallzeiten von Systemen oder Abwesenheiten von Personen erfolgt die Mitteilung sofort nach Bekanntwerden am selben Tag. Bei kurzfristigen Systemausfaellen ist eine absehbare Ausfallzeit mitzuteilen.
3.7 Wird GenAI Hub - Zentrum fuer KI am Standort des Kunden taetig, wird der Kunde den eingesetzten Mitarbeitern von GenAI Hub - Zentrum fuer KI geeignete Projektraeume, Projektinfrastruktur und Arbeitsplaetze, einschliesslich ggf. erforderlicher System- und Remotezugaenge, kostenlos bereitstellen.
3.8 Wird GenAI Hub - Zentrum fuer KI am Standort des Kunden taetig, wird der Kunde die eingesetzten Mitarbeiter in geeigneter Form ueber die am jeweiligen Standort geltenden Sicherheitsunterweisungen unterrichten.
3.9 Soweit die Erbringung von Leistungen von GenAI Hub - Zentrum fuer KI eine Unterrichtung und/oder Zustimmung des Betriebsrats beim Kunden erfordert, wird der Kunde den Betriebsrat entsprechend unterrichten bzw. die Zustimmung einholen. Fuer die Beurteilung der entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen ist alleine der Kunde verantwortlich.
3.10 Erfuellt der Kunde eine Pflicht oder Obliegenheit nicht, nicht ordnungsgemaess oder verspaetet und kann GenAI Hub - Zentrum fuer KI ihre Leistungen deshalb nicht vertragsgemaess erbringen, so verlaengern sich vereinbarte Ausfuehrungsfristen entsprechend der Verspaetung zuzueglich einer angemessenen Frist fuer die Wiederaufnahme der Arbeiten. Laesst der Kunde eine von GenAI Hub - Zentrum fuer KI gesetzte angemessene Frist zur Abhilfe fruchtlos verstreichen, wird GenAI Hub - Zentrum fuer KI den verursachten Mehraufwand, insbesondere fuer verlaengerte Bereitstellung des eingesetzten Personals oder Sachmittel, zu den vereinbarten Saetzen zusaetzlich in Rechnung stellen.
4. Leistungsaenderungen (Change Requests)
Beide Parteien koennen jederzeit die Aenderung des Inhalts und Umfangs der vereinbarten Leistungen sowie die Erbringung zusaetzlicher Leistungen vorschlagen (nachstehend „Change Request“). Sofern nicht einzelvertraglich anders vereinbart, ist fuer die Umsetzung von Change Requests eine uebliche Verguetung zu zahlen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Zahlungsbedingungen: Wie im Angebot dargestellt. In der Regel gilt 100% Zahlung nach Rechnungseingang, Zahlungsziel 30 Tage. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. 19% MwSt. Gesonderte Zahlungsmodalitaeten sind nach individueller Vereinbarung moeglich.
5.2 Bei Festpreisangeboten fuer vollstaendige Produkte erfolgt die Abrechnung nicht auf Basis von Manntagen oder Personentagen, sondern zum vereinbarten Pauschalpreis.
5.3 Im Rahmen der Verguetung nach Stundensaetzen werden begonnene Viertelstunden voll berechnet.
5.4 Sofern sich die Verguetung nach geleisteten „Manntagen“, „Personentagen“, o.ae. bemisst, entspricht ein solcher „Tag“ jeweils acht (8) Zeitstunden eines Mitarbeiters an einem Kalendertag. Ueber- und Unterschreitungen werden anteilig berechnet.
5.5 Kosten fuer den Einkauf von Hardwarekomponenten oder Fremdleistungen werden dem Kunden unmittelbar mit einer Frist von sieben (7) Tagen in Rechnung gestellt und sind fristgerecht auszugleichen.
5.6 Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten sowie Auslagen, die fuer die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung durch GenAI Hub - Zentrum fuer KI anfallen, werden, sofern nicht anders vereinbart, zusaetzlich und nach Aufwand in Rechnung gestellt.
5.7 Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungszugang zur Zahlung faellig; die Gewaehrung von Skonto ist ausgeschlossen. Im Zweifel gelten Rechnungen drei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen.
5.8 Entsteht GenAI Hub - Zentrum fuer KI aufgrund von Luecken oder Unklarheiten in den vom Kunden zur Verfuegung gestellten Unterlagen Mehraufwand, so darf GenAI Hub - Zentrum fuer KI diesen Mehraufwand zu den vereinbarten Saetzen in Rechnung stellen. Dies gilt auch fuer Mehraufwand, der auf widerspruechliche oder fehlerhafte Angaben auf Kundenseite zurueckzufuehren ist.
5.9 Die Behebung von Stoerungen, die durch einen unsachgemaessen Eingriff ausgeloest wurde, ist in etwaigen Festpreisen nicht enthalten und wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.
5.10 Von GenAI Hub - Zentrum fuer KI gelieferte Waren und erbrachte Leistungen bleiben bis zur vollstaendigen Zahlung des Rechnungsbetrages Eigentum von GenAI Hub - Zentrum fuer KI.
5.11 Stornobedingungen fuer Workshops und Seminare: Bei einer Terminabsage/Stornierung durch den Kunden fallen abhaengig vom Zeitpunkt der Absage die folgenden Stornogebuehren an:
- 30 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% des vereinbarten Honorars
- 14 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des vereinbarten Honorars
- 1 Tag vor bzw. am Tag der Veranstaltung: 100% des vereinbarten Honorars
5.12 Wartungs- und Supportleistungen werden, falls nicht einzelvertraglich anders vereinbart, jaehrlich im Voraus in Rechnung gestellt. Im ersten Jahr erfolgt die Berechnung anteilig bis Jahresende.
5.13 Werden Termine oder ein geplanter und kommunizierter Start von Leistungen vom Kunden verschoben oder verzoegert der Kunde die Leistungserbringung, ohne dass hierfuer Gruende hoeherer Gewalt oder Gruende aus dem Verantwortungsbereich von GenAI Hub - Zentrum fuer KI vorliegen, und ist GenAI Hub - Zentrum fuer KI nicht in der Lage, die eingeplanten Mitarbeiter und/oder Subunternehmer anderweitig einzusetzen, hat der Kunde die eingeplanten Zeiten der Mitarbeiter und/oder Subunternehmer nach den vereinbarten Stundensaetzen zu vergueten. Sind keine Stundensaetze vereinbart, ist eine angemessene Verguetung geschuldet. GenAI Hub - Zentrum fuer KI muss jedoch ersparte Aufwendungen in Abzug bringen.
6. Zahlungsverzug
6.1 Ein Zahlungsverzug tritt mit dem Ueberschreiten der Zahlungsfristen, welche sich vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen aus Ziffer 5 dieser AGB ergeben, ein.
6.2 Kommt ein Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann GenAI Hub - Zentrum fuer KI nach vorheriger Ankuendigung die weitere Ausfuehrung des Auftrages verweigern. Bis dahin entstandene Kosten werden in Rechnung gestellt.
6.3 GenAI Hub - Zentrum fuer KI ist berechtigt, Verzugszinsen in Hoehe von 9 % ueber den Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank ab Verzugseintritt zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprueche bleibt hiervon unberuehrt.
6.4 Befindet sich der Kunde fuer einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen im Verzug, stellt er seine Zahlungen vorsaetzlich ein, oder werden Umstaende bekannt, welche die Bonitaet des Kunden in Frage stellen, werden saemtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschaeftsverbindung mit GenAI Hub - Zentrum fuer KI sofort faellig und zahlbar. Weitere Leistungen erfolgen dann nur noch gegen Vorauszahlung. Ferner ist GenAI Hub - Zentrum fuer KI berechtigt, von unerfuellten Vertraegen zurueckzutreten, wobei weitergehende Ansprueche unberuehrt bleiben.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
7.1 GenAI Hub - Zentrum fuer KI raeumt dem Kunden fuer die fuer ihn erstellten Gewerke und Dienstleistungsergebnisse (nachfolgend gemeinsam „Arbeitsergebnisse“) ein zeitlich und raeumlich unbegrenztes, einfaches, nicht uebertragbares Nutzungsrecht fuer seine internen Unternehmenszwecke ein. Dieses Recht gewaehrt GenAI Hub - Zentrum fuer KI dem Kunden unter dem Vorbehalt der vollstaendigen Bezahlung und, im Falle von Gewerken, der Abnahme. Eine Uebertragbarkeit des Nutzungsrechts auf verbundene Unternehmen des Kunden (§§ 15 ff. AktG) ist ausdruecklich ausgeschlossen.
7.2 Bis zur vollstaendigen Bezahlung und, im Falle von Gewerken, bis zur Abnahme der Arbeitsergebnisse steht dem Kunden das Recht zu, die Arbeitsergebnisse wie vereinbart zu testen. Dieses Recht erlischt, wenn der Kunde mit der Bezahlung der Verguetung fuer mehr als 30 Tage in Verzug ist. Eine gesonderte Mahnung durch GenAI Hub - Zentrum fuer KI ist hierfuer nicht erforderlich.
7.3 Ziffer 7.1 gilt nicht fuer Standardprodukte, die Teil des Arbeitsergebnisses sind. Standardprodukte sind in sich abgrenzbare Produkte oder Loesungen von GenAI Hub - Zentrum fuer KI oder Dritten, die eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Die Rechte des Kunden an diesen Standardprodukten bestimmen sich ausschliesslich nach deren Lizenzbedingungen.
7.4 Soweit GenAI Hub - Zentrum fuer KI Software-Standardprodukte gemaess Ziffer 7.3 (im Folgenden die „GenAI Hub - Zentrum fuer KI-Software“) bereitstellt, fuer die keine gesonderten Lizenzbedingungen vorliegen, gelten die folgenden Regelungen:
7.4.1 Dem Kunden steht das auf die Laufzeit des Vertrags zeitlich beschraenkte (im Falle des Softwarekaufs zeitlich unbeschraenkte), nicht ausschliessliche Recht zu, die GenAI Hub - Zentrum fuer KI-Software zu nutzen.
7.4.2 Der Kunde darf weder die GenAI Hub - Zentrum fuer KI-Software selbst noch die Rechte an der GenAI Hub - Zentrum fuer KI-Software vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, Dritten zur Nutzung ueberlassen, abtreten oder uebertragen, noch die GenAI Hub - Zentrum fuer KI-Software kopieren oder das Kopieren der GenAI Hub - Zentrum fuer KI-Software weder in Teilen noch als Ganzes genehmigen, ausgenommen in den hier ausdruecklich erlaubten Faellen.
7.4.3 Der Kunde darf die GenAI Hub - Zentrum fuer KI-Software weder bearbeiten noch dekompilieren oder disassemblieren, keine Programmteile herausloesen, Reverse Engineering vornehmen oder anderweitig versuchen, den Quellcode abzuleiten; ausgenommen in dem Masse, in dem der Kunde gemaess zwingendem Recht eine Bearbeitung, Reverse Engineering oder eine Dekompilierung vornehmen darf.
7.4.4 Wird die GenAI Hub - Zentrum fuer KI-Software dem Kunden zu Testzwecken ueberlassen, beschraenken sich seine Nutzungsrechte auf solche Handlungen, die der Feststellung des Zustands der GenAI Hub - Zentrum fuer KI-Software und der Eignung fuer den Betrieb beim Kunden dienen. Insbesondere ein produktiver Betrieb der Software bzw. die Vorbereitung des produktiven Betriebs ist unzulaessig.
7.4.5 Der Kunde wird die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GenAI Hub - Zentrum fuer KI Dritten nicht zugaenglich machen. Ein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zur Zugaenglichmachung der GenAI Hub - Zentrum fuer KI-Software an Dritte besteht nicht. Der Kunde wird alphanumerische Kennungen, Markenzeichen und Urheberrechtsvermerke nicht entfernen.
7.4.6 Jeder ergaenzende Programmcode (z. B. Patch, Update), der dem Kunden zum Zwecke der Fehlerbehebung oder im Rahmen von Pflege- oder sonstigen vertraglichen Leistungen zur Verfuegung gestellt wird, wird als Bestandteil der jeweils ueberlassenen GenAI Hub - Zentrum fuer KI-Software betrachtet und unterliegt den Bedingungen dieser AGB, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
7.4.7 In allen Faellen, in denen die Nutzungsrechte des Kunden enden, sind vorhandene Kopien der Software vom Kunden entweder gegen Nachweis zu vernichten oder an GenAI Hub - Zentrum fuer KI zurueckzugeben. Im Falle einer erlaubten Weitergabe der Software an verbundene Unternehmen oder Dritte wird der Kunde gegenueber GenAI Hub - Zentrum fuer KI die Einhaltung dieser Pflichten durch alle Beteiligten schriftlich versichern. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberuehrt.
7.5 An Arbeitsergebnissen, die „Open Source Software“ oder Bearbeitungen dieser Software beinhalten, erhaelt der Kunde abweichend von Ziffer 7.1 Nutzungsrechte entsprechend der jeweils einschlaegigen Lizenzbedingungen fuer diese Software (z.B. „GNU General Public License“). Beide Parteien verpflichten sich zur Beachtung dieser Lizenzbedingungen.
7.6 Die Rechtseinraeumung nach Ziffer 7.1 gilt nicht fuer bei GenAI Hub - Zentrum fuer KI vorbestehende Materialien oder Loesungen (nachfolgend „GenAI Hub - Zentrum fuer KI IP“), einschliesslich der daran vorgenommenen Aenderungen und Ergaenzungen. GenAI Hub - Zentrum fuer KI behaelt zu jeder Zeit saemtliche Rechte an GenAI Hub - Zentrum fuer KI IP. Die dem Kunden eingeraeumten Nutzungsrechte an den in die Arbeitsergebnisse eingebrachten GenAI Hub - Zentrum fuer KI IP bestimmen sich nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck. Die isolierte Nutzung von GenAI Hub - Zentrum fuer KI IP ist ausgeschlossen.
7.7 GenAI Hub - Zentrum fuer KI ist in jedem Fall und uneingeschraenkt berechtigt, unter Wahrung ihrer Geheimhaltungspflichten die Arbeitsergebnisse einschliesslich des bei der Durchfuehrung des Projektes erworbenen Know-Hows, insbesondere die den Arbeitsergebnissen zugrunde liegenden Konzepte, Verfahrensweisen, Methoden, und Zwischenergebnisse uneingeschraenkt zu nutzen.
7.8 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung von GenAI Hub - Zentrum fuer KI Arbeitsergebnisse entstehen, die patent- oder gebrauchsmusterfaehig sind, darf GenAI Hub - Zentrum fuer KI eine entsprechende Schutzrechtsanmeldung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vornehmen. GenAI Hub - Zentrum fuer KI wird dem Kunden im erforderlichen Umfang das Recht einraeumen, das Schutzrecht zusammen mit den Arbeitsergebnissen zu nutzen. Eine gesonderte Verguetung fuer diese Schutzrechtslizenz ist nicht zu zahlen.
7.9 Der Kunde raeumt GenAI Hub - Zentrum fuer KI das einfache Recht ein, bei ihm bestehendes geistiges Eigentum kostenlos zu nutzen, soweit GenAI Hub - Zentrum fuer KI dies fuer die eigene Leistungserbringung fuer erforderlich haelt.
8. Vertraulichkeit, Datenschutz und -sicherheit
8.1 Die Parteien werden alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim halten, d.h. mit der gebotenen Sorgfalt vor Kenntnisnahme durch Unbefugte schuetzen. Unbefugt im Sinne dieser Regelung sind nicht die vertragsgemaess eingesetzten Unterauftragnehmer sowie Mitarbeiter von GenAI Hub - Zentrum fuer KI. Die Parteien verpflichten sich, nur solche Mitarbeiter oder Dritte in die Zusammenarbeit einzubeziehen, die sie zuvor in vergleichbarer Form zur Vertraulichkeit verpflichtet haben.
8.2 Vertraulich sind alle Informationen einer Partei – unabhaengig von ihrer Form –, die schriftlich als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse. Dies umfasst auch GenAI Hub - Zentrum fuer KI IP sowie proprietaere Quellcodes, die der Kunde von GenAI Hub - Zentrum fuer KI erhaelt.
8.3 Nicht vertraulich sind Informationen, von denen die empfangene Partei nachweisen kann, dass sie entweder (i) allgemein zugaenglich sind oder waren, (ii) ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bereits im Besitz der Partei waren, (iii) unabhaengig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen von einer anderen Partei entwickelt wurden oder (iv) die Informationen rechtmaessig von einem Dritten erworben hat, der nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet war.
8.4 Werden im Rahmen des Vertragsverhaeltnisses Daten als Sicherungskopie bei GenAI Hub - Zentrum fuer KI kopiert und archiviert und evtl. ueber das Vertragsende hinaus aufbewahrt, so wird GenAI Hub - Zentrum fuer KI unveroeffentlichte Daten vertraulich und gegenueber Dritten unzugaenglich aufbewahren.
8.5 Die Versendung von Daten, Unterlagen und Vorlagen gleich welcher Art in digitaler oder gedruckter Form bzw. auf Datentraegern, erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde wird durch vorhergehende Erstellung von Sicherheitskopien einem eventuellen Datenverlust vorbeugen.
8.6 Werden im Rahmen eines Auftrages Arbeiten an IT-Systemen (sowohl Hard- als auch Software) und/oder an Peripheriegeraeten des Kunden durchgefuehrt, so wird der Kunde vor der Leistungserbringung eine Sicherung der Datenbestaende durchfuehren. GenAI Hub - Zentrum fuer KI uebernimmt insoweit keine Haftung.
8.7 GenAI Hub - Zentrum fuer KI ist berechtigt, eine Kopie der Arbeitsergebnisse und Projektunterlagen fuer rein interne Zwecke aufzubewahren, auch wenn diese vertrauliche Informationen enthalten. Diese Berechtigung bedeutet jedoch keine Verpflichtung, d.h. GenAI Hub - Zentrum fuer KI kann insbesondere keine Speicherkapazitaeten ueber den Zeitraum der Projektbearbeitung hinaus reservieren. Der Kunde ist fuer die Aufbewahrung seiner Projektinformationen und -ergebnisse alleine verantwortlich.
8.8 GenAI Hub - Zentrum fuer KI analysiert die verarbeiteten Daten, insbesondere Problemtickets, mithilfe von Kuenstlicher Intelligenz, um ihre Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern.
8.9 Die Vertraulichkeitspflichten bestehen fuer drei (3) Jahre ueber das Ende des jeweiligen Vertrages hinaus fort.
8.10 Die Parteien werden die jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einhalten. Verarbeitet GenAI Hub - Zentrum fuer KI personenbezogene Daten des Kunden als Auftragsverarbeiter (z.B. im Rahmen des Supportes oder der Entwicklung mit Zugriff auf Echtdaten des Kunden), treffen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach marktueblichen Standards. Im Falle von Fremdleistungen wird GenAI Hub - Zentrum fuer KI ggf. entsprechende Vereinbarungen mit Dritten treffen.
9. Vertragsdauer und Kuendigung
9.1 Vorbehaltlich einer abweichenden Angabe im Angebot ist Vertragsbeginn der Tag der Annahme des Angebots durch den Kunden oder, falls GenAI Hub - Zentrum fuer KI vorher mit der Leistungserbringung beginnt, der Tag des Leistungsbeginns.
9.2 Fuer Einzelauftraege gelten die in den Angebotsunterlagen genannten Angaben zu Vertragsdauer und Kuendigungsfristen.
9.3 Wartungs- und Supportvertraege werden, falls nicht einzelvertraglich abweichend vereinbart, zunaechst fuer eine Mindestlaufzeit von 18 Monaten abgeschlossen. Danach verlaengern sich Wartungs- und Supportvertraege automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht eine Partei unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kuendigt. Fuer externe Softwarelizenzen gelten die Lizenzbedingungen des externen Anbieters.
9.4 Vertraege, welche nicht unter Punkt 9.3 fallen, koennen von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei (2) Wochen zum Monatsende gekuendigt werden, sofern in den Vertragsunterlagen nichts Abweichendes geregelt ist. Bisher erbrachte Leistungen werden anteilig verguetet. Fuer den Fall, dass GenAI Hub - Zentrum fuer KI durch eine vorzeitige Kuendigung des Kunden Kosten (z.B. Kosten fuer die Demobilisierung und Umdisponierung von Ressourcen) entstehen, wird der Kunde GenAI Hub - Zentrum fuer KI hierfuer entschaedigen. § 648 BGB kommt nicht zur Anwendung.
9.5 Gegenseitig vorbehalten bleibt das Recht der schriftlichen Kuendigung eines Vertrages aus wichtigem Grund. Besteht der Kuendigungsgrund in einer Verletzung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag, hat die kuendigende Partei vor Kuendigung der anderen Partei eine angemessene Frist zur Behebung des Grundes fuer die Kuendigung zu setzen. Als wichtiger Grund fuer eine Kuendigung gelten alle Umstaende, die eine weitere Zusammenarbeit mit der anderen Partei unzumutbar machen, insbesondere auch Zahlungsverzug mit erheblichen Betraegen oder wiederholte oder andauernde schwere Maengel in der Leistungserbringung oder Mitwirkung.
9.6 Alle Kuendigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen; die Textform ist unzulaessig. Eine Uebermittlung des Kuendigungsschreibens per Fax oder (als Scan) per E-Mail ist zulaessig.
10. Abnahme
10.1 Von GenAI Hub - Zentrum fuer KI herzustellende Werkleistungen materieller und immaterieller Art unterliegen der Abnahme. Dienstleistungsergebnisse unterliegen nicht der Abnahme. In den Angebotsunterlagen kann beschrieben sein, dass definierte Teilergebnisse von Werkleistungen separat abgenommen werden (echte Teilabnahme). Abgenommene Teilergebnisse sind die Grundlage fuer die Fortfuehrung der Arbeiten; von einem etwaigen Zurueckbehaltungsrecht oder Recht zum Ruecktritt vom Vertrag sind sie nicht erfasst. Gegenstand einer separaten Abnahme ist insoweit bloss das vertragsgemaesse Zusammenwirken dieser Teilleistungen mit anderen Ergebnissen (Integration). Teilabnahmen aendern nicht die Zahlungsbedingungen gemaess Ziffer 5.1.
10.2 GenAI Hub - Zentrum fuer KI stellt dem Kunden die Gewerke nach Fertigstellung zur Abnahme bereit. Soweit nicht abweichend vereinbart, hat der Kunde die Abnahme der Gewerke innerhalb von zwei (2) Wochen nach Bereitstellung zu erklaeren, wenn die erstellten Gewerke keine abnahmeverhindernden Maengel im Sinne der folgenden Regelungen aufweisen.
10.3 Im Falle von Gewerken mit Softwarebezug koennen sich die Parteien zu Beginn der Vertragsdurchfuehrung auf den Verlauf und Umfang der Abnahmepruefung verstaendigen. Fuer die Durchfuehrung der Abnahmepruefung wird der Kunde Testdaten sowie die von ihm erwarteten Pruefungsergebnisse rechtzeitig vor der Bereitstellung der Gewerke in der von GenAI Hub - Zentrum fuer KI in den Angebotsunterlagen genannten Form zur Verfuegung stellen. GenAI Hub - Zentrum fuer KI ist berechtigt, an der Abnahmepruefung teilzunehmen und die Pruefungsergebnisse einzusehen.
10.4 Abnahmeverhindernde Maengel sind Maengel der Klassen 1 und 2 nach folgender Definition:
- Maengel der Klasse 1 sind Abweichungen, die zur Folge haben, dass das Gewerk oder ein zentraler Teil davon fuer den Kunden nicht nutzbar ist (Beispiel: haeufige unvermeidbare Systemabstuerze).
- Maengel der Klasse 2 sind Abweichungen, die bei wichtigen Kernfunktionen des Gewerkes erhebliche Nutzungseinschraenkungen zur Folge haben, die nicht fuer eine angemessene, dem Kunden zumutbare Zeitdauer umgangen werden koennen (Beispiel: Inhaltlich falsche Anwendungsergebnisse; Fehler bei der Speicherung von Datensaetzen).
- Maengel der Klasse 3 sind alle sonstigen Abweichungen.
10.5 Die Parteien ordnen die bei der Abnahmepruefung festgestellten Abweichungen einvernehmlich den Maengelklassen zu. Das Ergebnis der Abnahmepruefung einschliesslich der aufgetretenen Maengel sowie deren Klassifizierung dokumentiert der Kunde innerhalb der Abnahmefrist vollstaendig in einem Abnahmeprotokoll. Hat der Kunde die Abnahme zu Recht verweigert, behebt GenAI Hub - Zentrum fuer KI die dokumentierten abnahmeverhindernden Maengel. Sodann werden die erforderlichen Teile der Abnahmepruefung wiederholt.
10.6 Gewerke gelten als abgenommen, sobald sie der Kunde produktiv nutzt oder er innerhalb von 14 Tagen nach Uebergabe der Gewerke keine Maengelliste uebergeben hat, in der mindestens ein abnahmeverhindernder Mangel aufgefuehrt ist.
11. Gewaehrleistung
11.1 GenAI Hub - Zentrum fuer KI gewaehrleistet die vertragsgemaesse und sorgfaeltige Ausfuehrung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen nach den branchenueblichen Standards unter Beruecksichtigung ihrer speziellen Kenntnisse und Erfahrungen. Die Anwendung der weiteren Regelungen dieser Ziffer 11 fuer Dienstleistungen ist ausgeschlossen.
11.2 Gewerke, die nicht den vereinbarten Anforderungen oder der branchenueblichen Qualitaet entsprechen, werden nach Abnahme gemaess Ziffer 10 schriftlich durch den Kunden beanstandet; die Textform ist unzulaessig. Eine Uebermittlung der Mitteilung per Fax oder (als Scan) per E-Mail ist zulaessig.
11.3 Sachmaengelansprueche des Kunden verjaehren innerhalb von 24 Monaten nach Abnahme, es sei denn, GenAI Hub - Zentrum fuer KI hat den Sachmangel arglistig verschwiegen; die gesetzliche Verjaehrungsfrist fuer Schadenersatzansprueche des Kunden wegen Sachmaengeln bleibt unberuehrt. Gesetzliche Ruegeobliegenheiten des Kunden bleiben unberuehrt. GenAI Hub - Zentrum fuer KI kann die Art der Nacherfuellung nach eigener Wahl bestimmen.
11.4 Der Kunde wird GenAI Hub - Zentrum fuer KI bei der Analyse und Behebung der Maengel im erforderlichen Umfang kostenlos unterstuetzen. Dies umfasst insbesondere die kostenlose Bereitstellung von Unterlagen und Informationen an GenAI Hub - Zentrum fuer KI im zumutbaren Umfang.
11.5 GenAI Hub - Zentrum fuer KI ist nicht verantwortlich fuer Sachmaengel, die auf fehlerhaften oder unvollstaendigen, durch den Kunden vorgegebenen oder von ihm genehmigten Leistungsbeschreibungen und -anforderungen (z.B. in Form von Pflichtenheften), Konzepten, erheblichen Bedienungsfehlern, unsachgemaesser bzw. mutwilliger Einwirkung auf Hardware, Rechner- oder Netzwerkkonfiguration oder sonstigen mangelhaften Leistungen des Kunden oder von ihm eingesetzter Dritter beruhen. GenAI Hub - Zentrum fuer KI ist auch nicht verantwortlich fuer Sachmaengel, soweit Gewerke nach ihrer Abnahme veraendert wurden, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der Mangel keine Folge der Aenderung ist.
11.6 Soweit Stoerungen und Schaeden im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, wird der Kunde GenAI Hub - Zentrum fuer KI alle Aufwendungen ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Stoerungs- oder Schadensbeseitigung entstanden sind.
11.7 GenAI Hub - Zentrum fuer KI gewaehrleistet, dass durch die ueberlassenen Arbeitsergebnisse bei vertragsgemaesser Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt werden. Diese Gewaehrleistung setzt voraus, dass der Kunde GenAI Hub - Zentrum fuer KI von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzueglich schriftlich in Kenntnis setzt und GenAI Hub - Zentrum fuer KI die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen ueberlaesst. Der Kunde wird GenAI Hub - Zentrum fuer KI dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstuetzen, insbesondere hierfuer erforderliche Informationen ueberlassen. Gesetzliche Ruegeobliegenheiten des Kunden bleiben unberuehrt. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland und ggf. in weiteren Staaten, in denen der Kunde die Arbeitsergebnisse bestimmungsgemaess nutzt, zustehen. Ziffern 11.3 und 11.5 gelten fuer Rechtsmaengel entsprechend.
12. Haftung
12.1 GenAI Hub - Zentrum fuer KI haftet unbeschraenkt fuer grob fahrlaessig oder vorsaetzlich von GenAI Hub - Zentrum fuer KI, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfuellungsgehilfen herbeigefuehrten Schaeden. GenAI Hub - Zentrum fuer KI haftet ferner unbeschraenkt fuer Schaeden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit.
12.2 Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefaehrdet und auf deren Erfuellung der Kunde in besonderem Masse vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten), haftet GenAI Hub - Zentrum fuer KI auch in Faellen einfacher Fahrlaessigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schaeden beschraenkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren. Jedenfalls ist die Haftung fuer alle Faelle leichter Fahrlaessigkeit auf das jeweilige Projektvolumen beschraenkt.
12.3 Die vorstehenden Haftungsbeschraenkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter von GenAI Hub - Zentrum fuer KI und finden auch im Falle vorvertraglicher oder deliktischer Haftung Anwendung.
12.4 GenAI Hub - Zentrum fuer KI haftet nicht bei hoeherer Gewalt. Hierzu zaehlen insbesondere behoerdliche Anordnungen, Ausfall und Stoerungen von Kommunikationsnetzen, Verkehrs- und Betriebsstoerungen, Streiks und Aussperrungen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Die Parteien duerfen ihre Firmen und Marken gegenseitig oeffentlich als Referenz verwenden.
13.2 Ist nach diesen Geschaeftsbedingungen die Schriftform erforderlich, reicht zu deren Einhaltung die Textform aus, es sei denn, dies ist im Einzelfall abweichend geregelt.
13.3 Die Abtretung von Rechten oder Pflichten des Kunden aus dem Vertrag – insbesondere Abtretungen und Verpfaendungen – an Dritte ist ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von GenAI Hub - Zentrum fuer KI ausgeschlossen.
13.4 Es gilt deutsches Recht. Fuer alle etwaigen Rechtsstreitigkeiten gilt als Gerichtsstand Bielefeld.
Abweichungen von diesen Geschaeftsbedingungen koennen nur schriftlich vereinbart werden; die Textform ist unzulaessig.